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Ist die Abwehr eines Hundes durch Pfefferspray erlaubt? [Anzeige]

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit der AGILA Haustierversicherung.

 

Wer mir schon länger folgt oder regelmäßig meinen Blog liest, der weiß, dass ich versuche darüber aufzuklären, warum man seinen Hund nicht ungefragt zu anderen Hunde laufen lassen sollte. Alle Hundebesitzer haben diese Situation schon einmal erlebt: man geht mit seinem Hund spazieren und plötzlich kommt quer über das Feld ein anderer Hund auf den eigenen zugerannt und von Weitem hört man einen unbesorgten Hundebesitzer rufen „der tut nichts“. 

 

Und wir alle wissen, dass „der tut nichts“ oft nichts anderes bedeutet als „Mein Hund ist nicht abrufbar, aber wird schon gut gehen“.

Es geht aber nicht immer gut. Wie oft ist mir das mit Queen passiert. Queen brauchte ihren Raum. Wenn ein fremder Hund aufdringlich wurde, knurrte sie und man selbst war dann „die mit dem bösen Schäferhund“. 

 

Das sind alles Situationen, die unangenehm und anstrengend sind und auch mal böse enden können. 

Ich erinnere mich noch gut an eine Hundebegegnung mit Queen kurz nach ihrer OP. Sie hatte einen OP–Body an und eine Halskrause um. Uns kam eine Dame mit zwei freilaufenden Hunden entgegen. Von Weitem bat ich sie, diese zu sich zu nehmen. „Ach die sind noch so jung. Die wollen nur spielen.“ Ich wurde etwas deutlicher, wies auf meine frisch operierte Hündin hin und bat erneut darum, bitte anzuleinen. Daraufhin sagte die Dame „Ist nicht schlimm, wenn der Braune mal einen drüber bekommt. Dann lernt er vielleicht nicht zu anderen hin zu laufen.“ 

Das war der Punkt, an dem mir der Kragen platzte. 

 

Queen wurde insgesamt vier mal in einem Jahr operiert und für ihren Schutz bin ich nach den Operationen und seit dieser Begegnung nur noch mit einem sog. Knirps raus gegangen – ein kleiner Regenschirm, den man auf Knopfdruck aufspringen lassen kann, sodass sich ein entgegen kommender Hund hoffentlich erschrocken hätte und Abstand halten würde. 

 

Einen Hund auf Abstand halten zu wollen, ist in weitaus mehr Situationen, als ich sie nun beispielhaft beschrieben habe, denkbar. Nicht nur für Hundebesitzer kann ein fremder, auf einen zu laufender Hund ein Problem darstellen. Auch für Jogger kann dies unangenehm werden und ganz allgemein natürlich auch für jeden Spaziergänger, der Angst vor Hunden hat.

Doch wie kann man sich vor einem anderen Hund schützen? Ist ein Knirps wirklich das einzige, was ich machen kann oder darf ich vielleicht sogar Pfefferspray bei mir führen, um mich oder meinen eigenen Hund schützen zu können?

 

Der Einsatz von Pfefferspray ist rechtlich nur dann zulässig, wenn von dem Hund ein Angriff ausgeht, wenn es sich also um Notwehr oder Nothilfe handelt. Bei einem Tier wirkt das Spray genau wie bei Menschen: es führt zu Reizungen der Augen und Atemwege. Wir können uns sicher vorstellen, dass dies für einen Hund höchst unangenehm ist. Dabei kann dahingestellt sein, ob wir nun von einem klassischen Pfefferspray oder einem sog. Tierabwehrspray sprechen, denn die Wirkung beider ist vergleichbar.

 

Pfefferspray ist also nur dann rechtlich zulässig, wenn die Situation für sich selbst oder seinen Hund eine gegenwärtige Gefahr darstellt und das Pfefferspray das mildeste Mittel ist, welches diesen Angriff beenden kann.

Wenn man sich lediglich über einen Hund ärgert, der zum Beispiel regelmäßig im Vorgarten die Blumen „gießt“, so stellt dies selbstverständlich keinen Grund dar, zum Pfefferspray zu greifen. 

 

Wer Pfefferspray bei sich führt, sollte die Situation also genau einschätzen können.

Ein fremder, unangeleinter Hund stellt nicht immer eine Gefahr dar. Die Körpersprache muss darauf hindeuten, dass dieser Hund bereit wäre, den Menschen oder einen anderen Hund zu verletzen. Bei einem lediglich aufdringlichen, aber freundlichen Hund, stellt das Pfefferspray also kein verhältnismäßiges Mittel zur Abwehr dar. 

Etwas anderes kann dann gelten, wenn der unangeleinte, entgegen kommenden Hund als gefährlich bekannt ist und man weiß, dass dieser bereits andere Menschen oder Tiere angegriffen hat. 

 

Sollte man die Situation falsch einschätzen und es liegt gar kein Angriff des anderen Hundes vor, liegt juristisch betrachtet kein Rechtfertigungsgrund (Notwehr) vor, jedoch kann die Person entschuldigt sein. Dies wird dann angenommen, wenn die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschritten wurden. Hiervon könnte unter Umständen zum Beispiel dann ausgegangen werden, wenn eine Person bereits schlechte Erfahrungen mit fremden Hunde gemacht hat. Eventuell selbst gebissen wurde und nahezu panisch reagiert oder aufgrund eigener Erfahrung Angst um den eigenen Hund hat, der schon einmal gebissen wurde. Die Beurteilung bleibt wie so oft eine Einzelfallentscheidung. 

 

Fazit: 

Der Einsatz von Pfefferspray ist nur dann rechtlich zulässig, wenn eine konkrete Gefahr von dem entgegen kommenden Hund ausgeht und man um seine eigene körperliche Unversehrtheit und die seines Hundes fürchtet.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Ulrike Rausch (Donnerstag, 11 April 2024 19:30)

    Danke für die Info. Hab' auch immer eins dabei....